Basisdokumente und KAN-Positionen

Die Basisdokumente stellen Arbeitsgrundlagen der KAN dar.

Hinweis

Alle KAN-Positionspapiere finden Sie mit der Filtereinstellung "Deutschland".

Alle KAN-Basisdokumente und KAN-Positionen, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind barrierefrei.

Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die sicherstellen sollen, dass im Falle nicht vorhandener oder unzureichender harmonisierter Normen dem öffentlichen Interesse, wie beispielsweise dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit, dennoch Genüge getan wird. Sie sind technische Spezifikationen, die in gleicher Weise wie Normen die Harmonisierung von Produktanforderungen zum Ziel haben.

Die KAN hat zu diesem Instrument das vorliegende Positionspapier veröffentlicht.

Für Normungsdokumente wie DIN SPEC, VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln, CWA und IWA gelten nicht alle wesentlichen Normungsprinzipien. Aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) eignen sich diese Dokumentarten daher vom Grundsatz her nicht für arbeitsschutzrelevante Aspekte.

Normen sind ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit und tragen zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen bei. Sie werden auf europäischer und zunehmend internationaler Ebene erarbeitet und legen technische Produktanforderungen sowie Messverfahren für Emissionen wie Lärm, Schwingungen, Strahlung und Gefahrstoffe fest. Normen dringen aber auch zunehmend in nichttechnische Bereiche wie Arbeitsschutzmanagementsysteme, Dienstleistungen, Gesundheitswesen und Qualifizierungen vor. Vor diesem Hintergrund haben sich die Unterzeichnenden auf eine Reihe von gemeinsamen normungspolitischen Positionen verständigt.

Die KAN hat sich seit ihrer Gründung 1994 als feste Größe im Arbeitsschutz etabliert, ihr Aufgabenspektrum anhand der zwischenzeitlichen Entwicklungen in Normung und Regelsetzung kalibriert und ihre Arbeitsweise wann immer nötig nachjustiert. Das Dokument stellt die Entwicklung der KAN kurz und greifbar dar, bildet ein gemeinsames Verständnis der Mitglieder der KAN ab und kommuniziert ein kohärentes Bild der KAN nach außen.

Im Bereich der nichtvisuellen Wirkungen künstlicher Beleuchtung sind Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen. Ist in diesem Bereich Normung beabsichtigt, muss vorab nach dem Grundsatzpapier über die Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz geprüft werden, inwieweit Normung zulässig ist.

Der Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien („Blue Guide“) wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und ist seither zu einem der wichtigsten Referenzdokumente geworden. In ihm wird erläutert, wie die nach dem neuen Konzept verfassten Rechtsvorschriften umzusetzen sind, die mittlerweile unter den neuen Rechtsrahmen fallen.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Arbeitsgruppe „Normung im betrieblichen Arbeitsschutz“ aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Geschäftsstelle der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialpartner, des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. und des VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. hat das Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz erarbeitet.

Es wurde im Januar 2015 erstmals veröffentlicht und im Februar 2021 redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird damit klargestellt, dass der Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS) vom Grundsatzpapier formal vollständig abgelöst ist.

Seit November 2016 unterlegt eine Prozessbeschreibung das Grundsatzpapier (siehe "11/2016 Prozessbeschreibung ..." in dieser Liste). Die Prozessbeschreibung vertieft das Grundsatzpapier in den Punkten, die sich auf neue bzw. laufende Normprojekte mit Bezug zum betrieblichen Arbeitsschutz beziehen. Sie beschreibt die Rolle der verschiedenen Akteure, die Verfahrensabläufe und unterstützt das Ziel, dass die Expertise aller Arbeitsschutzkreise angemessen und frühzeitig in die Position der KAN einfließt.

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 (Konsolidierter Text)

Seit November 2016 unterlegt die Prozessbeschreibung das 2015 veröffentlichte Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz. Die Prozessbeschreibung vertieft das Grundsatzpapier in den Punkten, die sich auf neue bzw. laufende Normprojekte mit Bezug zum betrieblichen Arbeitsschutz beziehen. Sie beschreibt die Rolle der verschiedenen Akteure, die Verfahrensabläufe und unterstützt das Ziel, dass die Expertise aller Arbeitsschutzkreise angemessen und frühzeitig in die Position der KAN einfließt.

Normen unterstützen die Sicherheit von Produkten im Gesundheitsbereich – vom Krankenhausbett bis zur Herz-Lungenmaschine. Zunehmend geraten jedoch, u.a. unterstützt durch die EU-Kommission, neben Produkten auch Dienstleistungen im Gesundheitsbereich in den Focus der Normung – von der Pflege bis zur elektronischen Verarbeitung von Patientendaten.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) betrachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge. Etablierte, bewährte Systeme der sozialen Sicherung und hier insbesondere des Arbeitsschutzes könnten mit ungewollten Parallelwelten kollidieren – zum Nachteil der Beschäftigten.
zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Leitfaden für die Erstellung von Normen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und
Belange von Kleinst-, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
"Common policy guidance for addressing standardisation on qualification of professions and personnel"
"Die Bundesregierung formuliert ihre normungspolitischen Ziele im normungspolitischen Konzept (PDF: 102,9 KB). Die gezielte Innovationsförderung mittels Normung und Standardisierung ist ein Schwerpunkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu das Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" initiiert. Normung ist vor allem eine internationale Aufgabe, die dem Abbau technischer Handelshemmnisse, der schnelleren Verbreitung von Innovationen sowie der Konkretisierung der technischen Gesetzgebung dient. Das BMWi unterstützt deshalb aktiv bilaterale Normungskooperationen mit strategisch wichtigen Partnerländern, um (neue) Exportmärkte für die deutsche Wirtschaft zu öffnen. Unternehmen und Verbände werden verschiedene Plattformen geboten, um ihre Interessen zu artikulieren. Sie sind aufgefordert, normungsbezogene Handelshemmnisse im internationalen Warenverkehr zu melden."
Normung für sichere Produkte - Grundsätze und Vorschläge
Ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung sicherer Arbeitsmittel kann durch die
Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen der Ergonomie geleistet werden.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, diese Erkenntnisse in Grundlagen- und
Produktgruppennormen, sowie bezüglich einzelner Aspekte auch in Produktnormen
bereitzustellen.
Auftrag der Europäischen Normung ist es, zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen und die Europäische Wirtschaft im globalen Handelsgeschehen zu fördern. Sowohl von Herstellern und Importeuren von Maschinen (die ihre Maschinen entsprechend der EG-Maschinen-Richtlinie herstellen bzw. in den Verkehr bringen müssen) als auch von den Normungsgremien, die Produktnormen entwickeln, wird festgestellt, dass im Bereich der Ergonomie vielfach praxistaugliche übergeordnete Normen fehlen. Das führt dazu, dass teilweise in Produktnormen Festlegungen bezüglich ergonomischer Sachverhalte mehrfach und abweichend voneinander geregelt sind. Eine klare Strukturierung von Ergonomie-Normen bzw. deren Inhalten hilft, eine mögliche Verunsicherung der Nutzer zu vermeiden.
Text der CEN-Resolution BT 22/1997, die von CENELEC auf der BT-Sitzung vom 30.09.1997 bis 2.10.1997 unverändert übernommen wurde

Beschluss des Rates der EU zur Unterzeichnung des WTO-Abkommens (II).

Beschluss des Rates der EU zur Unterzeichnung des WTO-Abkommens (I)